Arbeitsansatz

In der Zeit, in der es DrogenkonsumentInnen nicht möglich ist, ihren Konsum aufzugeben, erscheint uns als vorrangiges Ziel die Vermeidung bzw. Minimierung von psychischen,
physischen und sozialen Schäden (harm reduction).

Wichtige Aufgaben dabei sind: 

– Prävention infektiöser Krankheiten
– Stabilisierung und Verbesserung der gesundheitlichen Situation
– Grundbedürfnisabdeckung
– Unterstützung in der momentanen Lebenssituation
– Beziehungsarbeit

Stabilisierung in diesen genannten Bereichen stellt die Grundlage für menschenwürdige Lebensbedingungen dar.

Längerfristig könnte dieser Arbeitsansatz dazu beitragen, Perspektiven bzgl. eines
Ausstieges aus der Drogenabhängigkeit und eines „Lebens danach“ zu erhalten und zu fördern.

In diesem Zusammenhang arbeiten wir nach folgenden Handlungsmaximen:

Ganzheitlichkeit
Nicht das Problem, sondern der Mensch in seiner Komplexität im Kontext zu seiner
sozialen Lebenssituation steht im Vordergrund.

Akzeptanz
KlientInnen sollen in ihrer momentanen Lebenssituation angenommen und ohne
moralische Vorurteile oder Maßregelungen begleitet werden. Abstinenz kann nicht immer als vorrangiges Ziel gelten, da dies nicht zu jeder Zeit eine realistische Perspektive für die Betroffenen darstellt.

Freiwilligkeit
Intensität, Zeitpunkt, Dauer und Art der Inanspruchnahme des Hilfsangebotes liegen in
erster Linie in Händen der Betroffenen. Der Kontakt kann jederzeit abgebrochen oder
beendet werden, ohne dass Sanktionierungen erfolgen.

Parteilichkeit
Parteilichkeit heißt, die KlientInnen ernst nehmen und von ihren Bedürfnissen
auszugehen. Dies bedeutet, deren Lebensformen in ihrer Andersartigkeit zu akzeptieren, ohne jedoch Meinungen und Verhaltensmuster des Klientels unreflektiert zu übernehmen.

Vertraulichkeit
Jeder Kontakt und jeder Gesprächsinhalt wird diskret behandelt. Informationen an Dritte erfolgen nur mit Einverständnis des/der Betroffenen. Es werden keine Kontrollfunktionen übernommen.
Die MitarbeiterInnen sind nach § 157 StPO berechtigt, sich klientInnenbezogenen
Zeugenaussagen sowohl vor Gericht, als auch der Exekutive gegenüber zu entschlagen.